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   OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12 (https://dejure.org/2013,32762)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.08.2013 - 4 LB 14/12 (https://dejure.org/2013,32762)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. August 2013 - 4 LB 14/12 (https://dejure.org/2013,32762)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 AufenthG 2004, § 68 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 30 Abs 3 AufenthG 2004, § 68 Abs 2 S 1 AufenthG 2004
    Ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung; Wechsel des Aufenthaltszwecks nach Ehegatteneinbürgerung; Ermessensentscheidung wegen Atypik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung des Unterzeichners einer Verpflichtungserklärung bei der Einbürgerung des Ehegatten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 68
    Verpflichtungserklärung, Einbürgerung, deutsche Staatsangehörigkeit, Familiennachzug, Familiennachzug zu Deutschen, Sozialleistungen, Kostenerstattung, Kostenschuldner, deutscher Ehegatte, einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, Willenserklärung, Wechsel des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 68
    Heranziehung des Unterzeichners einer Verpflichtungserklärung bei der Einbürgerung des Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wechsel des Aufenthaltszwecks begrenzt zeitliche Gültigkeit der Verpflichtungserklärung zur Tragung des Lebensunterhalts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wechsel des Aufenthaltszwecks begrenzt zeitliche Gültigkeit der Verpflichtungserklärung zur Tragung des Lebensunterhalts

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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12
    In der Rechtsprechung zur Vorgängervorschrift zu § 68 AufenthG (§ 84 AuslG 1990) ist geklärt, dass die anspruchsberechtigte öffentliche Stelle nach der Konzeption der Haftungsnorm berechtigt ist, den hinter ihr stehenden öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch durch Erlass eines Leistungsbescheides geltend zu machen (BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33/97 -, DVBl. 1999, 537).

    Ob der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bereits der Wirksamkeit einer Verpflichtungserklärung, welche von einem offenkundig für keinerlei Unterhaltsleistungen gegenüber Dritten leistungsfähigen Erklärenden entgegengenommen wird, entgegenstünde (offengelassen in: BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1, Juris Rn. 40; vgl. auch VG Freiburg, Urt. v. 19.04.2012 4 K 1626/11 -, Juris Rn. 23), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

    Die Verpflichtungserklärung ist nicht zurückgenommen worden, wobei offen bleiben kann, unter welchen Voraussetzungen sich der jeweilige Verpflichtete von seiner Erklärung lösen kann (offengelassen auch: BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1, Juris Rn. 53; vgl. hierzu auch VG Regensburg, Urt. v. 13.02.2013 - RN 9 K 12.14 -, Juris Rn. 36 ff.; VG Freiburg, Urt. v. 19.04.2012 - 4 K 1626/11 -, Juris Rn. 24).

    Hängt die vorgesehene Aufenthaltsdauer - wie häufig - vom Aufenthaltszweck ab, kann auch der Zeitraum der Verpflichtung anhand des Aufenthaltszwecks bestimmt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998, a.a.O.).

    Auch die Gültigkeitsdauer des dreimonatigen Einreisevisums von Frau C. begrenzt nicht die Wirksamkeit der vom Kläger abgegebenen Verpflichtungserklärung (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998, a.a.O. Rn. 34), zumal der ausdrücklich in seine Erklärung aufgenommene Aufenthaltszweck des Familiennachzuges längerfristiger Natur war und schon von daher eine Parallele zu einem vorübergehenden Besuchsaufenthalt ausschied.

    Soweit für die Beendigung des Gültigkeitszeitraumes einer Verpflichtungserklärung aufgrund des Wechsels des Aufenthaltszwecks des betreffenden Ausländers gefordert wird, dass der neue Aufenthaltszweck aufenthaltsrechtlich anerkannt worden sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998, a.a.O. Juris Rn. 34; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.03.2013 - 12 S 1188/12 -, Juris Rn. 31) und deshalb nicht allein das Hineinwachsen in eine materiell-rechtliche Anspruchsposition maßgeblich sein könne, weil dem Erfordernis eines Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels und eines diesbezüglichen Verwaltungsverfahrens Rechnung zu tragen sei (VGH-Baden-Württemberg, a.a.O. m.w.N., entgegen Funke-Kaiser, in: GK zum AufenthG, § 68 Rn. 5, 22), so waren auch diese Voraussetzungen im Falle von Frau C. erfüllt.

    Wann in diesem Sinne ein Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden und unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 10 C 10/12 -, Juris, sowie Urt. v. 24.11.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12
    Wann in diesem Sinne ein Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden und unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 10 C 10/12 -, Juris, sowie Urt. v. 24.11.1998, a.a.O.).

    Die sinngemäße Geltung der Vorschriften über den Vollstreckungsschutz nach §§ 850 ff. ZPO ergibt sich über die Verweisung des § 5 Abs. 1 VwVG auf § 319 AO (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.2013, a.a.O., Juris Rn. 33).

  • VG Freiburg, 19.04.2012 - 4 K 1626/11

    Dauer und Reichweite einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG 2004

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12
    Ob der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bereits der Wirksamkeit einer Verpflichtungserklärung, welche von einem offenkundig für keinerlei Unterhaltsleistungen gegenüber Dritten leistungsfähigen Erklärenden entgegengenommen wird, entgegenstünde (offengelassen in: BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1, Juris Rn. 40; vgl. auch VG Freiburg, Urt. v. 19.04.2012 4 K 1626/11 -, Juris Rn. 23), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

    Die Verpflichtungserklärung ist nicht zurückgenommen worden, wobei offen bleiben kann, unter welchen Voraussetzungen sich der jeweilige Verpflichtete von seiner Erklärung lösen kann (offengelassen auch: BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1, Juris Rn. 53; vgl. hierzu auch VG Regensburg, Urt. v. 13.02.2013 - RN 9 K 12.14 -, Juris Rn. 36 ff.; VG Freiburg, Urt. v. 19.04.2012 - 4 K 1626/11 -, Juris Rn. 24).

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12
    Des Weiteren begründet die deutsche Staatsangehörigkeit unter dem Schutz des Art. 6 GG, Art. 8 EMRK eine entscheidende Aufenthaltsverfestigung für den ausländischen Ehegatten, da seinem Ehegatten - anders als bei Ehen zwischen ausländischen Partnern - wegen des Grundrechts aus Art. 11 GG die Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland grundsätzlich nicht zugemutet werden kann und sich das Gewicht der privaten Interessen am Ehegattennachzug zur Führung der ehelichen Gemeinschaft im Bundesgebiet deutlich erhöht (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2012 - 10 C 12/12 -, BVerwGE 144, 141 Juris Rn. 26 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12
    Die unterschiedlichen Arten von Aufenthaltserlaubnissen stellen daher jeweils eigenständige Regelungsgegenstände dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.2013 - 1 C 12/12 -, Juris Rn. 21; Urt. v. 09.06.2009 - 1 C 11/08 - BVerwGE 134, 124; Urt. v. 04.209.2007 - 1 C 43/06 -, BVerwGE 129, 226).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12
    Die unterschiedlichen Arten von Aufenthaltserlaubnissen stellen daher jeweils eigenständige Regelungsgegenstände dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.2013 - 1 C 12/12 -, Juris Rn. 21; Urt. v. 09.06.2009 - 1 C 11/08 - BVerwGE 134, 124; Urt. v. 04.209.2007 - 1 C 43/06 -, BVerwGE 129, 226).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 12 S 1188/12

    Inanspruchnahme aus Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG 2004

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12
    Soweit für die Beendigung des Gültigkeitszeitraumes einer Verpflichtungserklärung aufgrund des Wechsels des Aufenthaltszwecks des betreffenden Ausländers gefordert wird, dass der neue Aufenthaltszweck aufenthaltsrechtlich anerkannt worden sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998, a.a.O. Juris Rn. 34; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.03.2013 - 12 S 1188/12 -, Juris Rn. 31) und deshalb nicht allein das Hineinwachsen in eine materiell-rechtliche Anspruchsposition maßgeblich sein könne, weil dem Erfordernis eines Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels und eines diesbezüglichen Verwaltungsverfahrens Rechnung zu tragen sei (VGH-Baden-Württemberg, a.a.O. m.w.N., entgegen Funke-Kaiser, in: GK zum AufenthG, § 68 Rn. 5, 22), so waren auch diese Voraussetzungen im Falle von Frau C. erfüllt.
  • BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12

    Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12
    Die selbständige Unterhaltsfähigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG gehört zu den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das den Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 1 StAG eingeräumte Ermessen eröffnet ist; ein besonderer Härtefall i.S.v. § 8 Abs. 2 StAG, bei dem von der Voraussetzung der selbständigen Unterhaltssicherung abgesehen werden kann, muss durch atypische Einzelfallgesichtspunkte bedingt sein (std. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschl. - 5 PKH 13/12 - v. 06.02.2013 m.w.N., Juris).
  • VGH Bayern, 26.04.2012 - 10 B 11.2838

    Abschiebungskosten; Verpflichtungserklärung; Formularvordruck;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12
    In einem solchen Fall kommt es jedenfalls auch darauf an, wie der Erklärende die Eintragungen im Formular verstehen durfte, wobei Zweifel zu Lasten des Formularverwenders gehen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.06.2007 m.w.N., juris; BayVGH, Urt. v. 26.04.2012 - 10 B 11.2838 -, Juris; zu allem vgl. Senatsurt. v. 10.08.2012 - 4 LB 8/12 und 4 LB 9/12 -).
  • VG Regensburg, 13.02.2013 - RN 9 K 12.14

    Verpflichtungserklärung; Beseitigung der Wirksamkeit durch einseitige Erklärung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12
    Die Verpflichtungserklärung ist nicht zurückgenommen worden, wobei offen bleiben kann, unter welchen Voraussetzungen sich der jeweilige Verpflichtete von seiner Erklärung lösen kann (offengelassen auch: BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1, Juris Rn. 53; vgl. hierzu auch VG Regensburg, Urt. v. 13.02.2013 - RN 9 K 12.14 -, Juris Rn. 36 ff.; VG Freiburg, Urt. v. 19.04.2012 - 4 K 1626/11 -, Juris Rn. 24).
  • VG Schleswig, 21.09.2022 - 11 A 97/20
    Auch bei Berücksichtigung der von ihr angegebenen Unterhaltsverpflichtung gegenüber einer Person lag eine offenkundige Leistungsunfähigkeit, die jegliche Erstattungsleistungen zugunsten des Unterhaltes einreisewilliger Ausländer ausschlösse, nicht vor (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. August 2013 - 4 LB 14/12 -, juris Rn. 30).

    Dass die Behörde bei Abgabe der Verpflichtungserklärung durch die Klägerin ggf. nicht eine volle Überprüfung ihrer Bonität vorgenommen, sondern sich ausweislich der Verpflichtungserklärung des Nachweises der Leistungsfähigkeit in Form von drei Gehaltsnachweisen begnügt hat, steht der Wirksamkeit der Erklärung nicht entgegen, sondern ist auf der Ebene der Heranziehung der Erklärenden im Wege einer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. August 2013 - 4 LB 14/12 -, juris Rn. 31).

    Zudem wurde die Anfechtung auch nur gegenüber dem Beklagten erklärt und nicht gegenüber der Verpflichtungserklärungsempfängerin, der Stadt C-Stadt, als Anfechtungsgegnerin (vgl. hierzu auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. August 2013 - 4 LB 14/12 -, juris Rn. 32).

    In einem solchen Fall kommt es jedenfalls auch darauf an, wie die Erklärende die Eintragungen im Formular verstehen durfte, wobei Zweifel zu Lasten der Formularverwenderin gehen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 11 LC 88/06 -, juris Rn. 6 m. w. N.; Zeitler, HTK-AuslR / § 68 AufenthG / Verpflichtungserklärung, Stand: 27. April 2020, Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 26. April 2012 - 10 B 11.2838 -, juris Rn. 27; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. August 2018 - 4 LB 14/12 -, juris Rn. 34; OVG Niedersachsen, Urteil vom 3. Mai 2018 - 13 LB 2/17 -, juris Rn. 33).

    Demgemäß ist die Verpflichtete im Regelfall zur Erstattung heranzuziehen, ohne dass es dahingehender Ermessenserwägungen bedarf (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. August 2013 - 4 LB 14/12 -, juris Rn. 42).

    Die Besonderheiten des Einzelfalls sind bereits bei der Geltendmachung der Forderung von rechtlicher Bedeutung und kommen nicht erst im vollstreckungsrechtlichen Verfahren, sei es durch Stundung, Niederschlagung oder Erlass der Forderung, zum Tragen (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 -, juris Rn. 59 f.; OVG Niedersachen, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 11 LC 88/06 -, juris Rn. 11; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. August 2013 - 4 LB 14/12 -, juris Rn. 42).

    Hat die zuständige Behörde bei Erteilung des Aufenthaltstitels im Grunde eine Risikoentscheidung getroffen und somit eine Mitverantwortung übernommen, indem sie keine eingehende und sorgfältige, sondern nur eine überschlägige Bonitätsprüfung des Erklärenden vorgenommen hat bzw. gar nicht durchführen wollte, was insbesondere bei geplanten Kurzaufenthalten zu Besuchszwecken praktisch häufig der Fall sein wird, ist von einem atypischen Fall auszugehen (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. August 2013 - 4 LB 14/12 -, juris Rn. 44; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 11 LC 88/06 -, juris Rn. 11).

    Im Rahmen der Bonitätsprüfung ist auf den Zeitpunkt der Abgabe der Verpflichtungserklärung bzw. der Prüfung der Voraussetzungen abzustellen (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 3. Juli 2020 - AN 19 K 18.00908 -, juris Rn. 52, 56; OVG Niedersachen, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 11 LC 88/06 -, juris Rn. 12; VG Schleswig, Urteil vom 4. März 2020 - 11 A 608/18 -, juris Rn. 38; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. August 2013 - 4 LB 14/12 -, juris Rn. 44).

    Hat die Ausländerbehörde zum Zeitpunkt der Abgabe der Verpflichtungserklärung für einen längerfristigen Aufenthaltszweck eine volle Bonitätsprüfung unterlassen, so ist eine solche bei der Entscheidung über die Heranziehung der Erklärenden zur Erstattung öffentlicher Aufwendungen nachzuholen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. August 2013 - 4 LB 14/12 -, juris Rn. 44; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 22 LC 88/06 -, juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2019 - 13 LB 435/18

    Klage eines Bürgers gegen die Inanspruchnahme aus einer ausländerrechtlichen

    Verbleiben insoweit Unklarheiten, gehen diese zu Lasten der den Vordruck verwendenden Ausländerbehörde (vgl. Senatsurt. v. 3.5.2018 - 13 LB 2/17 -, juris Rn. 33; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.7.2017 - 11 S 2338/16 -, juris Rn. 29; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 7.8.2013 - 4 LB 14/12 -, juris Rn. 34; Bayerischer VGH, Urt. v. 26.4.2012, a.a.O., Rn. 26 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.6.2007, a.a.O., Rn. 6; zweifelnd: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 8.12.2017, a.a.O., Rn. 41 ff.).
  • VG Köln, 19.04.2016 - 5 K 79/16

    Umfang einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Lebenshaltungskosten für

    VGH Mannheim, Urteil vom 27.02.2006 - 11 S 1857/05 - (juris); VG Trier, Urteil vom 5. Juni 2012 - 1 K 1591/11.Tr - (juris); OVG Schleswig, Urteil vom 7. August 2013 - 4 LB 14/12- (juris); OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Juni 2007 -11 LC 88/06 - (juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 2/17

    Änderung des Auslegungshorizonts i.R.d. Erteilung der Verpflichtungserklärung

    Verbleiben insoweit Unklarheiten, gehen diese zu Lasten der den Vordruck verwendenden Ausländerbehörde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.7.2017 - 11 S 2338/16 -, juris Rn. 29; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 7.8.2013 - 4 LB 14/12 -, juris Rn. 34; Bayerischer VGH, Urt. v. 26.4.2012, a.a.O., Rn. 26 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.6.2007, a.a.O., Rn. 6).
  • VG Minden, 30.03.2016 - 7 K 2137/15

    Verpflichtungserklärung, Flüchtlingsanerkennung, Syrien, Wechsel des

    Diese Verpflichtungserklärungen sind als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen, vgl. dazu nur OVG Schleswig, Urteil vom 07.08.2013 - 4 LB 14/12 -, mit dem Zugang bei der seinerzeit zuständigen Ausländerbehörde wirksam geworden.

    vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 07.08.2013 - 4 LB 14/12 -.

  • VG Gießen, 12.12.2017 - 6 K 2716/16

    Die Geltungsdauer einer gemäß § 68 AufenthG zur Ermöglichung der Einreise eines

    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26.1.2017 (a.a.O.) in Kenntnis der zuvor bezüglich der Auslegung der Erklärung bestehenden Meinungsverschiedenheiten keine Veranlassung gesehen, den vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits in einem Urteil vom 27.2.2006 (Az. 11 S 1857/05; vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.08.2013, Az. 4 LB 14/12; Bayerischer VGH, Urteil vom 26.04.2012, Az. 10 B 11.2838 und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 05.06.2007, Az. 11 LC 88/06; jeweils juris) entwickelten Ansatz aufzugreifen.
  • VG Minden, 13.04.2016 - 7 K 2764/15
    Diese Verpflichtungserklärungen sind als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen, vgl. dazu nur OVG Schleswig, Urteil vom 07.08.2013 - 4 LB 14/12 -, mit dem Zugang bei der seinerzeit zuständigen Ausländerbehörde wirksam geworden.

    vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 07.08.2013 - 4 LB 14/12 -.

  • VG Gießen, 22.08.2018 - 6 K 6757/17

    Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26.1.2017 (a.a.O.) in Kenntnis der zuvor bezüglich der Auslegung der Erklärung bestehenden Meinungsverschiedenheiten keine Veranlassung gesehen, den vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits in einem Urteil vom 27.2.2006 (Az. 11 S 1857/05; vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.08.2013, Az. 4 LB 14/12; Bayerischer VGH, Urteil vom 26.04.2012, Az. 10 B 11.2838 und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 05.06.2007, Az. 11 LC 88/06; jeweils juris) entwickelten Ansatz aufzugreifen.
  • VG Gießen, 09.05.2018 - 6 K 4730/16

    Verpflichtungserklärung, Syrien, Landesaufnahmeprogramm, Flüchtlingsanerkennung,

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26.1.2017 (a.a.O.) in Kenntnis der zuvor bezüglich der Auslegung der Erklärung bestehenden Meinungsverschiedenheiten keine Veranlassung gesehen, den vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits in einem Urteil vom 27.2.2006 (Az. 11 S 1857/05; vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.08.2013, Az. 4 LB 14/12; Bayerischer VGH, Urteil vom 26.04.2012, Az. 10 B 11.2838 und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 05.06.2007, Az. 11 LC 88/06; jeweils juris) entwickelten Ansatz aufzugreifen.
  • VG Mainz, 25.05.2020 - 4 K 594/19

    Auslegung einer ausländerrechtlichen Verpflichtungserklärung

    Verbleiben insoweit Zweifel oder Unklarheiten, gehen diese zu Lasten des Formularverwenders (VGH BW, Urteil vom 27. Februar 2006 - 11 S 1857/05 -, juris Rn. 33; OVG Nds, Urteil vom 3. Mai 2018 - 13 LB 2/17 -, juris Rn. 33; Beschluss vom 5. Juni 2007 - 11 LC 88/06 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 26. April 2012 - 10 B 11.2838 -, juris Rn. 27; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. August 2013 - 4 LB 14/12 -, juris Rn. 34; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand April 2017, § 68 Rn. 20).

    Selbst wenn man aber davon ausgehen würde, dass der Widerspruch zwischen den unterschiedlichen Angaben in der Erklärung nicht aufzulösen wäre, gingen die damit verbundenen Unklarheiten und Zweifel hinsichtlich der Dauer der Verpflichtung jedenfalls zu Lasten des Formularverwenders, dem Landesamt für ....., was sich die den Erstattungsanspruch geltend machende Beklagte zurechnen lassen muss (VGH BW, Urteil vom 27. Februar 2006 - 11 S 1857/05 -, juris Rn. 33; OVG Nds, Urteil vom 3. Mai 2018 - 13 LB 2/17 -, juris Rn. 33; Beschluss vom 5. Juni 2007 - 11 LC 88/06 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 26. April 2012 - 10 B 11.2838 -, juris Rn. 27; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. August 2013 - 4 LB 14/12 -, juris Rn. 34).

  • VG Minden, 25.10.2017 - 7 K 3071/16
  • VG Mainz, 15.05.2020 - 4 K 594/19

    Anfechtung, Anfechtungserklärung, Atypik, atypischer Fall, Aufenthalt,

  • VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 14 K 10441/18

    Fortdauer einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Aufenthaltskosten bei

  • VG Lüneburg, 16.07.2018 - 4 A 83/18

    Atypik; finanzielle Überforderung; Inhalt; Reichweite; Runderlass des

  • VG Köln, 19.04.2016 - 5 K 6305/15

    Verpflichtungserklärung, Landesaufnahmeprogramm, Flüchtlingsanerkennung,

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2022 - 13 LB 322/21

    Auslegung; Berufung; Besuch; Besuchszweck; Ermessen; Haftung für Lebensunterhalt;

  • VG Saarlouis, 10.09.2020 - 6 K 2144/18

    Zur Rechtmäßigkeit der Heranziehung auf Grundlage einer Verpflichtungserklärung

  • VG Gießen, 22.08.2018 - 6 K 3886/16

    Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge

  • VG Minden, 08.08.2018 - 7 K 5743/17
  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 10 ZB 20.1516

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Inanspruchnahme aus

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2020 - 4 MB 102/19

    Keine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit bei

  • VG Gießen, 12.12.2017 - 6 K 3885/16

    Die Geltungsdauer einer gemäß § 68 AufenthG zur Ermöglichung der Einreise eines

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2019 - 13 LB 441/18

    Verpflichtungserklärung, Rückforderung, Syrien, Landesaufnahmeprogramm,

  • VGH Bayern, 26.01.2023 - 19 C 21.3054

    Reichweite einer Verpflichtungserklärung

  • VG Hamburg, 09.06.2023 - 11 K 2493/18

    Erfolgreiche Klage gegen die Inanspruchnahme aus einer ausländerrechtlichen

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